Asymmetrisches Abblendlicht
„Asymmetrisches Abblendlicht“, ist das Abblendlicht, das links von der Zentralmarke parallel an der Trennlinie verläuft und rechts davon im Regelfall um 15 ° ansteigt.
„Asymmetrisches Abblendlicht“, ist das Abblendlicht, das links von der Zentralmarke parallel an der Trennlinie verläuft und rechts davon im Regelfall um 15 ° ansteigt.
„Aufstellfläche (AF)“ ist jeweils eine ebene Fläche, auf dem die Kraftfahrzeuge und das Scheinwerfer-Einstell-Prüfgerät angeordnet werden, um die Einstellung der Scheinwerfer zu überprüfen.
Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsstelle der Bundesrepublik Deutschland. Sie handelt nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und dem Akkreditierungsstellengesetz (AkkStelleG) im öffentlichen Interesse als alleiniger Dienstleister für Akkreditierung in Deutschland.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der DAkkS: https://www.dakks.de/
„Einstellmaß“ oder „Grundeinstellung“, ist die abwärts gerichtete Ausgangsneigung der Hell-Dunkel-Grenze des Abblendlichtbündels, die gemäß den geltenden Vorschriften vom Hersteller mit einer Genauigkeit von 0,1 % festgelegt und am Kraftfahrzeug eingestellt wird. Diese Angabe ist deutlich lesbar und gemäß den einschlägigen Vorschriften anzugeben.
„Fahrzeug-Längsmittelebene“, ist die rechtwinklige zur Aufstellfläche stehende Ebene.
„Grundeinstellung“ oder „Einstellmaß“, ist die abwärts gerichtete Ausgangsneigung der Hell-Dunkel-Grenze des Abblendlichtbündels, die gemäß den geltenden Vorschriften vom Hersteller mit einer Genauigkeit von 0,1 % festgelegt und am Kraftfahrzeug eingestellt wird. Diese Angabe ist deutlich lesbar und gemäß den einschlägigen Vorschriften anzugeben.
„Hell-Dunkel-Grenze“, ist die obere Grenze des Scheinwerfer-Lichtbündels.
„Leuchte“, ist eine Einrichtung, die dazu dient, die Fahrbahn zu beleuchten oder über die Lichtsignale an andere Verkehrsteilnehmer gegeben werden. Leuchten im Sinne dieser Richtlinie sind:
„Leuchtweitenregelung“, dient zur Neigungseinstellung der Scheinwerfer, um unterschiedliche Beladungszustände auszugleichen.
„Lichtbündel“, ist die Gesamtheit der Lichtverteilung, wie sie auf einer Prüffläche dargestellt wird.