SEP

„SEP“ kurz für „Scheinwerfer-Einstellprüfgerät“ ist eine Einrichtung zur Überprüfung der Abbildung des Scheinwerfer-Lichtbündels auf einer Prüffläche.

Stückprüfung

Zur „Stückprüfung“ gehört eine Sicht- und Funktionsprüfung des SEP und zusätzlich eine Kalibrierung. Der Prüfplatz und das SEP müssen aufeinander ausgerichtet werden. Die Stückprüfung darf nur von Sachkundigen durchgeführt werden.

Symmetrisches Abblendlicht

„Symmetrisches Abblendlicht“, ist das durch die Trennlinie begrenzte Abblendlicht.

System zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer

„System zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer“, besteht aus der Aufstellfläche für das Kraftfahrzeug, dem SEP sowie dessen Aufstellfläche bzw. aus der Aufstellfläche für das Kraftfahrzeug und der Prüffläche.

Trennlinie

„Trennlinie“, ist die gestrichelte waagerecht verlaufende Linie auf der Prüffläche.

Unebenheit innerhalb der Aufstellfläche

„Unebenheit innerhalb der Aufstellfläche“, sind die Höhenabweichungen innerhalb der Aufstellfläche in mm.

  • „H“ – Höhe der Mitte des Scheinwerfers über der Aufstellfläche des Kraftfahrzeugs in cm
  • „e“ – Einstellmaß in cm, um dass das Lichtbündel eines Scheinwerfers auf 10 m Entfernung geneigt werden soll (eine Neigung von 10 cm/ 10 m entspricht 1,0 % Neigung)
  • „N“ – Maß in cm, um das die Lichtbündelmitte auf 5 m Entfernung geneigt werden soll
  • „h“ – Höhe über der Aufstellfläche des Fahrzeugs in cm, auf die die Trennlinie der Prüffläche zur Einhaltung des Neigungsmaßes e bzw. N einzustellen ist h = H – e bzw. h = H – N
  • „E“ – Prüfabstand zwischen der Prüffläche und den zu prüfenden Scheinwerfern.

Zentralmarke

„Zentralmarke“, ist der Schnittpunkt des Lichtstrahls mit der Prüffläche, parallel zur Fahrzeugrichtung, ausgehend von der Mitte des einzustellenden Scheinwerfers.