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Hilfs- und Unterstützungspaket

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Genügt Ihr Schein­werfer-Einstell­system den Mindest­anforderungen der Richtlinie?

In der neuen Richtlinie wird auf die Maßhaltigkeit beider Aufstellflächen (für PKW und SEP) besonders großen Wert gelegt. Das gilt nicht nur für die Mindestmaße, die ein Prüfsystem erfüllen muss, sondern insbesondere für Ebenheit und Neigung der Aufstellflächen.

Mit konventionellen Messmethoden oder gar durch den optischen Eindruck mit bloßem Auge lässt sich nur sehr bedingt Aussage treffen, ob Ebenheit und Neigung der Aufstellflächen sich im Toleranzband der Richtlinie bewegen.

Mit dem Hilfs- und Unter­stützungs­paket geben wir Ihnen eine verlässliche Antwort!

Hilfs- und Unterstützungspaket nur gemeinsam mit einer Scheinwerfer-Einstellsystem-Prüfung buchbar!

  • Sichtkontrolle

    Im Rahmen einer Sichtprüfung wird überprüft, ob augenscheinliche Mängel vorliegen.

  • Testmessung

    Anhand einer Testmessung mit unserem Laseraufmaßsystem Flexijet 3D überprüfen wir die von Ihnen vorgesehenen Aufstellflächen für PKW und SEP hinsichtlich ihrer Tauglichkeit im Sinn der Richtlinie.

  • Positives Ergebnis

    Bei positiver Test­mess­ung beginnen wir mit den Prüf-, Mess- und Kali­b­rie­rungs­routinen unseres Basis-Leis­tungs­bau­steins „Schein­werfer-Einstell­system-Prüfung“, um Ihnen ein Prüf­zer­ti­fi­kat aus­stellen zu können.

  • Negatives Ergebnis – was nun?

    Die Richtlinie sieht punktuelle Messungen an definierten Punkten vor. Daher kann es im Falle einer negativen Testmessung bereits ausreichen das Messgerät bzw. die Prüffläche ein wenig zu versetzen, um bei einer erneuten Testmessung ein positives Ergebnis zu erzielen.
    Sollte sich erneut ein negatives Ergebnis abzeichen, hat unser Messtechniker im Rahmen dieses Leistungsbausteins die Möglichkeit, bei Ihnen vor Ort weitere Testmessungen durchzuführen.

  • Wenn sich eine Aufstellfläche aufgrund ihrer Beschaffenheit als ungeeignet erweist, beraten wir Sie gerne über mögliche Maßnahmen zur Ertüchtigung.

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