Scheinwerfereinstellrichtlinie

Die Schein­werfer­einstell­richt­linie
zum Nachlesen

Die Richtlinie, welche vorsieht, dass das System zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer (Prüfsystem) verordnungskonform ist und positiv stückgeprüft bzw. kalibriert wird, ist nicht neu.
Schon 2014 informierte der Gesetzgeber über die neuen Mindest­anforderungen an Scheinwerfer-Einstellprüfgeräte (SEP) und Stellflächen im Verkehrsblatt (VKBl. Heft 5-2014, S. 174), vom 20. Februar 2014.

Aus Bestandsschutzgründen gewährte der Gesetzgeber Autohäusern und Werkstätten einen Aufschub, um bestehende Prüfplätze nachzurüsten und verordnungskonform stückprüfen bzw. kalibrieren zu lassen.

VkBl_Heft-5-2014_Nr-44

Auszug Verkehrsblatt Heft 5-2014

Mit dem Verkehrsblatt, vom 30. Januar 2017 (VKBl. Heft 2-2017, S. 52), wurde die Umsetzung der Richtlinie, ab dem 1. Januar 2018 verbindlich.

Das bedeutet:

Ab 1. Januar 2018 keine HU ohne regelkonformes Prüfsystem!

VkBl_Heft-2-2017_Nr-11

Auszug Verkehrsblatt Heft 2-2017