• Über uns
  • Glossar
  • Scheinwerfereinstellrichtlinie
✆05731 18 660 40
Scheinwerfereinstellplatz Prüfung, Vermessung und Kalibrierung
  • Home
  • Leistungen
    • Unsere Basisleistung:
      • Scheinwerfer-Einstellsystem-Prüfung
    • Ergänzende Leistungen:
      • (in Verbindung mit Basisleistung)
      • Hilfs- und Unterstützungspaket
      • Prüfung und Kalibrier­ung
        Scheinwerfer-Einstellprüfgerät
  • Kontakt
    • Kontaktformular
    • Ansprechpartner
  • Suche
  • Menü Menü

Willkommen bei Ihrem Spezialisten für die Prüfung von Schein­werfer­einstell­plätzen

In Kooperation mit dem TÜV NORD haben wir ein Ver­fahren entwickelt, mit dem wir Ihr Schein­werfer­einstell­prüf­system schnell, digital und präzise vermessen.

Sie erhalten von uns ein richt­linien­kon­formes Prüf­pro­to­koll für das gesamte System inkl. Prüf­siegel und Kenn­zeich­nung des Prüf­platzes. Mit diesem Nach­weis dürfen Sie auch ab dem 1. Januar 2018 HU-Ab­nah­men an dem Prüf­system durch­führen.

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Infor­ma­tio­nen zur Erfüll­ung der gesetz­lichen Anfor­der­ungen (§ 29 StVZO) in Bezug auf das Schein­werfer­einstell­prüf­system, unser Mess­ver­fahren und Maß­nahmen zur Her­stell­ung eines richt­linien­kon­formen Prüf­systems.

Unsere Leistungen unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Scheinwerfereinstellsystems gemäß Richtlinie und der Nachweisführung:

  • Basisleistung:
    • Scheinwerfer-Einstellsystem-Prüfung
  • Ergänzende Leistungen:
    • Hilfs- und Unterstützungspaket
    • Prüfung und Kalibrier­ung Schein­wer­fer-Ein­stell­prüfgerät

Scheinwerfer-Einstellsystem-Prüfung jetzt buchen!

Damit Sie auch künftig die Hauptuntersuchung anbieten können.

Auftragsformular direkt herunterladen

Weitere Infor­ma­tionen zur
Schein­werfer-Einstell­system-Prüf­ung

Ab 1. Januar 2018 wird es amtlich:
Keine HU ohne regelkonformes Prüfsystem

Xenon-Lampen, LED-Schein­­­werfer: Die Tech­nik hat sich rasant weiter­­­ent­­­wickelt. Damit die Sicher­­­heit nicht auf der Strecke bleibt, muss das HU-Prüf­­­system Schritt halten. Schon 2014 informierte der Gesetz­­­geber über die neuen Min­­dest­­­an­for­der­ungen an Schein­­­werfer-Einstell­­­prüf­­­geräte (SEP) und Stell­­­flächen.
Die Richt­­­linie sieht vor, dass ab 1. Januar 2018 an allen Prüf­­­stütz­­­punkten und Prüf­­­plätzen (Unter­­­such­ungs­­­stellen), an denen Haupt­­­unter­­­such­ungen durch­­­ge­­führt werden, das System zur Über­­­prüf­ung der Ein­­­stell­­ung der Schein­­­werfer (Prüf­­­system) ver­­­ord­­nungs­­­kon­­form ist und positiv stück­­­ge­­prüft bzw. kali­briert wurde.
So können Sie ab 2018 Ihren Kun­den die Haupt­unter­such­ung nur noch dann anbieten, wenn Ihr Schein­werfer­ein­stell-Prüf­system ab­ge­nommen wurde und ein positives Zer­ti­fi­kat erhalten hat.

Information zur aktuellen Richtlinie – auf den Punkt gebracht:

Die Mindest­anforderungen an Ihr Scheinwerfereinstell-Prüfsystem

weiter lesen

sep-pruefung.de

ist ein Service der

Flexijet GmbH
Krellstraße 10
32549 Bad Oeynhausen

 

 

t. +49 5731 18 660 40
f. +49 5731 18 660 61
sep-pruefung@flexijet.info

Kooperationspartner

TÜV Nord Mobilität
© Copyright - Flexijet GmbH
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum
Nach oben scrollen