Willkommen bei Ihrem Spezialisten für die Prüfung von Scheinwerfereinstellplätzen
In Kooperation mit dem TÜV NORD haben wir ein Verfahren entwickelt, mit dem wir Ihr Scheinwerfereinstellprüfsystem schnell, digital und präzise vermessen.
Sie erhalten von uns ein richtlinienkonformes Prüfprotokoll für das gesamte System inkl. Prüfsiegel und Kennzeichnung des Prüfplatzes. Mit diesem Nachweis dürfen Sie auch ab dem 1. Januar 2018 HU-Abnahmen an dem Prüfsystem durchführen.
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen (§ 29 StVZO) in Bezug auf das Scheinwerfereinstellprüfsystem, unser Messverfahren und Maßnahmen zur Herstellung eines richtlinienkonformen Prüfsystems.
Unsere Leistungen unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihres Scheinwerfereinstellsystems gemäß Richtlinie und der Nachweisführung:
Ab 1. Januar 2018 wird es amtlich:
Keine HU ohne regelkonformes Prüfsystem
Xenon-Lampen, LED-Scheinwerfer: Die Technik hat sich rasant weiterentwickelt. Damit die Sicherheit nicht auf der Strecke bleibt, muss das HU-Prüfsystem Schritt halten. Schon 2014 informierte der Gesetzgeber über die neuen Mindestanforderungen an Scheinwerfer-Einstellprüfgeräte (SEP) und Stellflächen.
Die Richtlinie sieht vor, dass ab 1. Januar 2018 an allen Prüfstützpunkten und Prüfplätzen (Untersuchungsstellen), an denen Hauptuntersuchungen durchgeführt werden, das System zur Überprüfung der Einstellung der Scheinwerfer (Prüfsystem) verordnungskonform ist und positiv stückgeprüft bzw. kalibriert wurde.
So können Sie ab 2018 Ihren Kunden die Hauptuntersuchung nur noch dann anbieten, wenn Ihr Scheinwerfereinstell-Prüfsystem abgenommen wurde und ein positives Zertifikat erhalten hat.